{"id":5506,"date":"2024-05-17T17:46:52","date_gmt":"2024-05-17T15:46:52","guid":{"rendered":"https:\/\/koester-gmbh.de\/?page_id=5506"},"modified":"2025-12-08T16:12:46","modified_gmt":"2025-12-08T15:12:46","slug":"avb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/koester-gmbh.de\/de\/avb\/","title":{"rendered":"AVB"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling gradient-container-1\" style=\"--awb-border-radius-top-left:0px;--awb-border-radius-top-right:0px;--awb-border-radius-bottom-right:0px;--awb-border-radius-bottom-left:0px;--awb-flex-wrap:wrap;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start fusion-flex-content-wrap\" style=\"max-width:1352px;margin-left: calc(-4% \/ 2 );margin-right: calc(-4% \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\" style=\"--awb-bg-blend:overlay;--awb-bg-size:cover;--awb-width-large:100%;--awb-margin-top-large:0px;--awb-spacing-right-large:1.92%;--awb-margin-bottom-large:0px;--awb-spacing-left-large:1.92%;--awb-width-medium:100%;--awb-spacing-right-medium:1.92%;--awb-spacing-left-medium:1.92%;--awb-width-small:100%;--awb-spacing-right-small:1.92%;--awb-spacing-left-small:1.92%;\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\"><div class=\"fusion-title title fusion-title-1 fusion-no-small-visibility fusion-sep-none fusion-title-text fusion-title-size-one\" style=\"--awb-text-color:var(--awb-color5);--awb-margin-top:20px;--awb-margin-bottom:30px;--awb-margin-top-small:10px;--awb-margin-right-small:0px;--awb-margin-bottom-small:10px;--awb-margin-left-small:0px;--awb-font-size:44px;\"><h1 class=\"fusion-title-heading title-heading-left\" style=\"font-family:&quot;Oxygen&quot;;font-style:normal;font-weight:700;margin:0;font-size:1em;\"><h2><strong>Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)<\/strong><\/h2><\/h1><\/div><div class=\"fusion-title title fusion-title-2 fusion-no-medium-visibility fusion-no-large-visibility fusion-sep-none fusion-title-text fusion-title-size-one\" style=\"--awb-text-color:var(--awb-color5);--awb-margin-top:20px;--awb-margin-bottom:30px;--awb-margin-top-small:10px;--awb-margin-right-small:0px;--awb-margin-bottom-small:10px;--awb-margin-left-small:0px;--awb-font-size:24px;\"><h1 class=\"fusion-title-heading title-heading-left\" style=\"font-family:&quot;Oxygen&quot;;font-style:normal;font-weight:700;margin:0;font-size:1em;\"><h2><strong>Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)<\/strong><\/h2><\/h1><\/div><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><h5><strong>der K\u00f6ster GmbH<\/strong><br \/>\n<strong>Robert-Bosch-Stra\u00dfe 4<\/strong><br \/>\n<strong>74182 Obersulm<br \/>\nDeutschland<\/strong><\/h5>\n<h5><strong><br \/>\n\u00a7<strong>1 Anwendungsbereich<\/strong><\/strong><\/h5>\n<p>(1) Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten f\u00fcr alle unsere Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit unseren Kunden (\u201eK\u00e4ufer\u201c). Die AVB gelten nur, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer ist. (\u00a7 14 BGB).<\/p>\n<p>(2) Die AVB gelten insbesondere f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber den Verkauf und\/oder die Lieferung von elektrisch, pneumatisch oder hydraulisch angetriebenen Maschinen oder Teilen davon (\u201eWaren\u201c), unabh\u00e4ngig davon, ob wir die Waren selbst herstellen oder von Lieferanten beziehen (\u00a7\u00a7 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AVB auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte, ohne dass dies bei deren Abschluss ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt oder vereinbart werden muss.<\/p>\n<p>(3) Es gelten ausschlie\u00dflich unsere AVB. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit wir ihrer Geltung ausdr\u00fccklich zugestimmt haben. Diese Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des K\u00e4ufers die Lieferung an den K\u00e4ufer vorbehaltlos ausf\u00fchren.<\/p>\n<p>(4) Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Mitteilungen des K\u00e4ufers im Zusammenhang mit dem Vertrag (z. B. Fristsetzung, M\u00e4ngelanzeige, R\u00fccktritt oder Minderung) bed\u00fcrfen der Schriftform, d. h. sie m\u00fcssen schriftlich oder in Textform (z. B. Brief, E-Mail) erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln an der Legitimit\u00e4t des Erkl\u00e4renden, bleiben davon unber\u00fchrt.<\/p>\n<h5><strong>\u00a72 Angebote, Bestellungen<\/strong><\/h5>\n<p>(1) Unsere Angebote sind \u2013 insbesondere hinsichtlich Menge, Preis und Lieferzeit \u2013 stets freibleibend und unverbindlich..<\/p>\n<p>(2) Die Bestellung der Waren durch den K\u00e4ufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen..<\/p>\n<p>(3) Bestellungen des K\u00e4ufers gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich best\u00e4tigt haben. Wenn wir einen m\u00fcndlich oder telefonisch abgeschlossenen Vertrag nicht ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigen, gilt die von uns ausgestellte Rechnung als Best\u00e4tigung..<\/p>\n<h5><strong>\u00a73 Lieferfrist und Lieferverzug<\/strong><\/h5>\n<p>(1) Angegebene Lieferfristen sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde..<\/p>\n<p>(2) K\u00f6nnen wir verbindliche Liefertermine aus Gr\u00fcnden, die wir nicht zu vertreten haben (Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung), nicht einhalten, werden wir den K\u00e4ufer unverz\u00fcglich dar\u00fcber informieren und ihm gleichzeitig den voraussichtlichen neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verf\u00fcgbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; bereits geleistete Gegenleistungen des K\u00e4ufers werden wir unverz\u00fcglich erstatten.<\/p>\n<p>(3) Das Eintreten unseres Lieferverzugs wird nach den gesetzlichen Vorschriften festgestellt. In jedem Fall ist jedoch eine Mahnung durch den K\u00e4ufer erforderlich. Befinden wir uns im Lieferverzug, kann der K\u00e4ufer eine pauschale Entsch\u00e4digung f\u00fcr den durch den Verzug entstandenen Schaden verlangen. Die pauschale Entsch\u00e4digung betr\u00e4gt 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert) f\u00fcr jede vollendete Kalenderwoche der Verz\u00f6gerung, insgesamt jedoch h\u00f6chstens 5 % des Lieferwertes der versp\u00e4tet gelieferten Ware. Wir behalten uns vor, nachzuweisen, dass dem K\u00e4ufer \u00fcberhaupt kein Schaden entstanden ist oder dass der Schaden wesentlich geringer ist als die vorgenannte Pauschale.<\/p>\n<p>(4) Die Rechte des K\u00e4ufers gem\u00e4\u00df \u00a7 8 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere im Falle eines Ausschlusses der Leistungspflicht (z. B. wegen Unm\u00f6glichkeit oder Unangemessenheit der Leistung und\/oder Nacherf\u00fcllung), bleiben unber\u00fchrt..<\/p>\n<h5><strong>\u00a74 Lieferung, Gefahren\u00fcbergang, Abnahme, Annahmeverzug<\/strong><\/h5>\n<p>(1) Die Lieferung erfolgt ab Werk, das auch Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung und etwaige Nacherf\u00fcllung ist. Auf Wunsch und Kosten des K\u00e4ufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Verkauf durch Lieferung an einen anderen Ort als den Erf\u00fcllungsort). Sofern nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandwege, Verpackung) selbst zu bestimmen.<\/p>\n<p>(2) Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Verlustes und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zuf\u00e4lligen Verlustes und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware sowie die Verz\u00f6gerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer oder der sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt \u00fcber. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der \u00dcbergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der K\u00e4ufer im Verzug der Annahme ist.<\/p>\n<h5><strong>\u00a75 Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/h5>\n<p>(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anf\u00e4llt.<\/p>\n<p>(2) Bei einem Verkauf durch Lieferung an einen anderen Ort als den Erf\u00fcllungsort (vgl. \u00a7 4 Abs. (1)) tr\u00e4gt der K\u00e4ufer die Transportkosten ab Lager sowie die Kosten einer vom K\u00e4ufer gew\u00fcnschten Transportversicherung. Etwaige Z\u00f6lle, Geb\u00fchren, Steuern und sonstige \u00f6ffentliche Abgaben gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.<\/p>\n<p>(3) Der Kaufpreis ist f\u00e4llig und zu zahlen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Wir sind jedoch jederzeit berechtigt, auch im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Einen entsprechenden Vorbehalt werden wir sp\u00e4testens mit der Auftragsbest\u00e4tigung erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p>(4) Mit Ablauf der Zahlungsfrist gem\u00e4\u00df Absatz (3) kommt der K\u00e4ufer in Verzug. W\u00e4hrend des Verzuges ist der Kaufpreis mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor. Gegen\u00fcber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufm\u00e4nnischen F\u00e4lligkeitszins (\u00a7 353 HGB) unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(5) Dem K\u00e4ufer stehen Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten ist. Im Falle von M\u00e4ngeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des K\u00e4ufers, insbesondere gem\u00e4\u00df \u00a7 7 Abs. 6 Satz 2 dieser AVB, unber\u00fchrt. 6 Satz 2 dieser AVB.<\/p>\n<p>(6) Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z.B. durch Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des K\u00e4ufers gef\u00e4hrdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und &#8211; ggf. nach Fristsetzung &#8211; zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt (\u00a7 321 BGB). Bei Vertr\u00e4gen \u00fcber die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), k\u00f6nnen wir den R\u00fccktritt sofort erkl\u00e4ren; die gesetzlichen Regelungen \u00fcber die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<h5><strong>\u00a76 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/h5>\n<p>(1) Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller unserer gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung (gesicherte Forderung) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.<\/p>\n<p>(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren d\u00fcrfen vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpf\u00e4ndet noch zur Sicherheit \u00fcbereignet werden. Der K\u00e4ufer hat uns unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder wenn Dritte (z.B. Pf\u00e4ndungen) auf die uns geh\u00f6renden Waren zugreifen.<\/p>\n<p>(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere bei Nichtzahlung des f\u00e4lligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder\/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehaltes herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erkl\u00e4rung des R\u00fccktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den R\u00fccktritt vorzubehalten. Zahlt der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis nicht, d\u00fcrfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem K\u00e4ufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.<\/p>\n<h5><strong>\u00a77 M\u00e4ngelanspr\u00fcche<\/strong><\/h5>\n<p>(1) F\u00fcr die Rechte des K\u00e4ufers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgem\u00e4\u00dfer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.<\/p>\n<p>(2) Grundlage unserer M\u00e4ngelhaftung ist vor allem die \u00fcber die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung \u00fcber die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses \u00f6ffentlich bekannt gegeben wurden (insbesondere im Katalog oder auf unserer Internet-Homepage).<\/p>\n<p>(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, beurteilt sich nach der gesetzlichen Regelung, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (\u00a7 434 Abs. 1 S. 2 und S. 3 BGB).<\/p>\n<p>(4) Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten (\u00a7\u00a7 377, 382 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Ablieferung, der Untersuchung oder zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt ein Mangel, so ist dieser unverz\u00fcglich schriftlich zu r\u00fcgen. Offensichtliche M\u00e4ngel sind in jedem Fall innerhalb von f\u00fcnf Werktagen nach Ablieferung, nicht offensichtliche M\u00e4ngel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich zu r\u00fcgen. Vers\u00e4umt der K\u00e4ufer die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung und\/oder M\u00e4ngelr\u00fcge, ist unsere Haftung f\u00fcr den nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df ger\u00fcgten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.<\/p>\n<p>(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, k\u00f6nnen wir zun\u00e4chst w\u00e4hlen, ob wir Nacherf\u00fcllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten wollen. Unser Recht, die Nacherf\u00fcllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis bezahlt. Der K\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, einen im Hinblick auf den Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zur\u00fcckzubehalten.<\/p>\n<p>(7) Der K\u00e4ufer hat uns die zur geschuldeten Nacherf\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Pr\u00fcfungszwecken zu \u00fcbergeben. Im Falle einer Ersatzlieferung hat der K\u00e4ufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an uns zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>(8) Die zum Zweck der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten, tragen bzw. erstatten wir nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Bestimmungen, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls k\u00f6nnen wir vom K\u00e4ufer die zum Zwecke der unberechtigten Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen (insbesondere Untersuchungs- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war f\u00fcr den K\u00e4ufer nicht erkennbar.<\/p>\n<p>(9) In dringenden F\u00e4llen, z.B. bei Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Sch\u00e4den, hat der K\u00e4ufer das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer solchen Selbstvornahme sind wir unverz\u00fcglich, m\u00f6glichst vorher, zu unterrichten. Das Recht zur Selbstvornahme besteht nicht, wenn wir berechtigt w\u00e4ren, eine entsprechende Nacherf\u00fcllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.<\/p>\n<p>(10) Wenn die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen ist oder eine f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung vom K\u00e4ufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der K\u00e4ufer vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein R\u00fccktrittsrecht.<\/p>\n<p>(11) Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch im Falle von M\u00e4ngeln nur nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 8 und sind im \u00dcbrigen ausgeschlossen.<\/p>\n<h5><strong>\u00a78 Sonstige Haftung\/CE-Kennzeichnung<\/strong><\/h5>\n<p>(1) Soweit sich aus diesen AVB einschlie\u00dflich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und au\u00dfervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Insoweit \u00fcbernehmen wir die Verantwortung f\u00fcr die Konformit\u00e4t der Ware mit allen Anforderungen, die in den einschl\u00e4gigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft enthalten und f\u00fcr die Anbringung der CE-Kennzeichnung ma\u00dfgeblich sind, nicht aber f\u00fcr die Konformit\u00e4t des Produktes mit etwaigen weiteren produkt(sicherheits)relevanten Vorschriften und Anforderungen, die au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft gelten.<\/p>\n<p>2) Wir haften auf Schadensersatz &#8211; gleich aus welchem Rechtsgrund &#8211; im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haften wir vorbehaltlich der gesetzlichen Haftungsbeschr\u00e4nkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung) nur in folgenden F\u00e4llen:<\/p>\n<ol>\n<li>f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit,<\/li>\n<li>f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>(3) Die sich aus Absatz (2) ergebenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch oder zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware \u00fcbernommen haben und f\u00fcr Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n<p>(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der K\u00e4ufer nur zur\u00fccktreten oder k\u00fcndigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies K\u00fcndigungsrecht des K\u00e4ufers (insbesondere nach \u00a7\u00a7 650, 648 BGB) ist ausgeschlossen. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.<\/p>\n<h5><strong>\u00a79 Verbot der Reverse-Engineering-T\u00e4tigkeit<\/strong><\/h5>\n<p>Dem K\u00e4ufer ist es untersagt, das in der Ware enthaltene Know-how, soweit es sich nicht um ein \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliches Produkt handelt, durch Zerlegen und Analysieren der Ware f\u00fcr den eigenen Gebrauch offenzulegen (sog. \u201eReverse Engineering\u201c).<\/p>\n<h5><strong>\u00a710 Fristen<\/strong><\/h5>\n<p>(1) Abweichend von \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verj\u00e4hrung mit der Abnahme.<\/p>\n<p>(2) Die vorstehenden Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts gelten auch f\u00fcr vertragliche und au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfigen gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfrist (\u00a7\u00a7 195, 199 BGB) w\u00fcrde im Einzelfall zu einer k\u00fcrzeren Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fchren. Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers nach \u00a7 8 Abs. 2 S. 1 und S. 2 (a) dieser AGB und nach dem Produkthaftungsgesetz verj\u00e4hren jedoch ausschlie\u00dflich nach den gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\n<h5><strong>\u00a711 Wahl des Rechts und des Gerichtsstands<\/strong><\/h5>\n<p>(1) F\u00fcr diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem K\u00e4ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.<\/p>\n<p>(2) Ist der K\u00e4ufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist ausschlie\u00dflicher &#8211; auch internationaler &#8211; Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Gesch\u00e4ftssitz in Obersulm-Willsbach, Bundesrepublik Deutschland. Das gleiche gilt, wenn der K\u00e4ufer Unternehmer im Sinne des \u00a7 14 BGB ist. Wir sind jedoch in jedem Fall auch berechtigt, am Erf\u00fcllungsort der Lieferverpflichtung nach diesen AGB oder einer vorherigen individuellen Vereinbarung oder am allgemeinen Gerichtsstand des K\u00e4ufers zu klagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere \u00fcber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde, bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Version: 01.01.2020<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"100-width.php","meta":{"footnotes":""},"folder":[],"class_list":["post-5506","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/koester-gmbh.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5506","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/koester-gmbh.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/koester-gmbh.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/koester-gmbh.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/koester-gmbh.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5506"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/koester-gmbh.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/5506\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/koester-gmbh.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5506"}],"wp:term":[{"taxonomy":"folder","embeddable":true,"href":"https:\/\/koester-gmbh.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/folder?post=5506"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}